Aktuelle Information
Wichtiger Hinweis:
Information zu geänderten Sprechstundenzeiten ab Januar 2027 und zur Einführung einer neuen Privat- und Selbstzahlersprechstunde:
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
aufgrund der zu erwartenden gesetzlichen Änderungen im Gesundheitswesen ab Beginn des Jahres 2027 ist leider eine Anpassung unserer Sprechstundenzeiten notwendig und unvermeidlich. Wir bedauern diese Maßnahme sehr, müssen uns aber den vorgegebenen Reformen anpassen. Wir setzen diese Sparmaßnahmen nur um und sind nicht dafür verantwortlich!
Unsere neuen Sprechstundenzeiten für gesetzlich und privat versicherte Patienten sind ab dem 01.01.2027:
Montag – Freitag: 8:00 – 13:00 Uhr und Montag 14:30 – 18:00 Uhr.
An den folgenden Nachmittagen bieten wir Ihnen als Ergänzung weitere Sprechstundenzeiten im Rahmen einer Privat- und Selbstzahlersprechstunde an:
Dienstag und Donnerstag 14:30 – 17:00 Uhr.
Wichtiger Hinweis: An den Nachmittagen der Selbstzahlersprechstunden erfolgt keine reguläre Behandlung über die gesetzliche Krankenversicherung !!
Auch eine Ausstellung von Rezepten, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder anderer Formulare aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung können und dürfen während dieser Sprechstundenzeiten nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen ausgestellt werden und sind damit ebenfalls Selbstzahlerleistungen.
Gesetzlich Versicherte können die Selbstzahlersprechstunde auf eigenen, ausdrücklichen Wunsch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Vor Beginn der Behandlung ist hierfür eine schriftliche Vereinbarung erforderlich.
Wenn Sie eine Behandlung in der Privat- und Selbstzahlersprechstunde wünschen, sprechen Sie uns gerne an. Wir werden Ihnen vor der Behandlung, die voraussichtlich zu erwartenden Kosten für die gewünschten Leistungen mitteilen (s. auch Register innerhalb dieser Homepage: „Selbstzahler Module“). Die Kosten für die Untersuchung und Behandlung innerhalb der Selbstzahler-sprechstunde sind von gesetzlich Versicherten direkt im Anschluss zu bezahlen (Hinweis: keine Barzahlung).
Wichtig: Sie haben bei der Nutzung einer Selbstzahlersprechstunde keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten oder Anteile der Kosten durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung!
Privatpatienten können diese zusätzlichen Sprechstundenzeiten am Dienstag- und Donnerstagnachmittag auch gerne nutzen und erhalten wie üblich eine Rechnung entsprechend der erbrachten Leistungen. Die Abrechnung erfolgt sowohl bei Selbstzahlern, als auch bei Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit den üblichen Steigerungsfaktoren (bis 2,3-facher Satz). Eine außergewöhnlich aufwendige Untersuchung oder Behandlung kann im Einzelfall (mit einer entsprechenden Begründung) bis zum 3,5-fachen Satz erfolgen.
Medizinisch dringliche Notfälle (z.B. Blutung, Luftnot, akute Abszesse) werden selbstverständlich auch in der Selbstzahlersprechstunde unabhängig vom Versicherungsstatus beurteilt und erforderlichenfalls versorgt. Gesetzlich versicherte Patienten erhalten hierfür dann keine Selbstzahlerrechnung.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie dieses zusätzliche Sprechstundenangebot nutzen möchten.
Ihr HNO-Praxisteam
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
willkommen auf unserer Internetseite.
Wir laden Sie herzlich ein, unsere Praxis und unser Team kennenzulernen.
Die Säulen unserer Praxisphilosophie sind eine moderne Diagnostik, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen, sowie die Gestaltung und Durchführung einer individuellen Therapie entsprechend unserer Fachkompetenz und unter maßgeblicher Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Vorstellungen.
Ihre Zufriedenheit steht für uns an erster Stelle.
Treten Sie ein und sehen Sie sich in Ruhe um. Informieren Sie sich über unsere Praxis, unser Team und unser umfangreiches Leistungsspektrum.
Wir sind gerne für Sie da.
Ihr HNO-Praxisteam
Datenschutzerklärung
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
das Datenschutzrecht schreibt uns vor, Ihnen mitzuteilen, dass die Daten, die wir von Ihnen erheben, elektronisch gespeichert werden. In unserer Gemeinschaftspraxis haben alle ärztlichen und nichtärztlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Zugang zu Ihren Daten und alle haben eine Schweigepflichterklärung unterschrieben.
Für die Datenübermittlung an Ihren Hausarzt oder Überweiser, an Angehörige oder ggf. Betreuer bzw. an unsere Labore benötigen wir Ihr Einverständnis. Unter dem nachfolgenden Link ersehen Sie nochmal die Informationen zur Datenschutzerklärung und die Einwilligungserklärung zur Datenschutzerklärung.
Einwilligungserklärung zur Datenschutzerklärung
Wir möchten Sie bitten, die Einwilligungserklärung auszudrucken und dann zu Ihrem Termin in der Praxis bereits ausgefüllt mitzubringen. Dieses erspart Ihnen und uns viel Zeit an der Anmeldung.
Vielen Dank
Ihr HNO-Team
HNO Praxis
Duttenstedter Str. 11
31224 Peine
Tel (0) 51 71 . 1 52 39
Fax (0) 51 71 . 1 52 34
Sprechstunde
Mo. - Fr. 08:00 - 13:00 Uhr
Mo., Di., Do. 14:30 - 18:00 Uhr
